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Kreisverwaltung Kusel/Bürgerbüro

WC · Pfälzer Bergland und Donnersberg · 228 m
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Unser Bürgerbüro im Foyer der Kreisverwaltung, das Sie unter der Telefon-Nr: 06381/424-0 gerne auch persönlich berät, ist zu folgenden Zeiten für Sie da: Öffnungszeiten: Mo - Mi: 7:15 bis 17 Uhr / Do: 7:15 bis 18 Uhr / Fr: 7:15 bis 12 Uhr Bürgerbüro der Kreisverwaltung Kusel Trierer Str. 49, 66869 Kusel Fax: 06381/424-440 E-Mail: Buergerbuero(at)kv-kus.de Unsere freundlichen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Unser Bürgerbüro im Foyer der Kreisverwaltung, das Sie unter der Telefon-Nr: 06381/424-0 gerne auch persönlich berät, ist zu folgenden Zeiten für Sie da: Öffnungszeiten: Mo - Mi: 7:15 bis 17 Uhr / Do: 7:15 bis 18 Uhr / Fr: 7:15 bis 12 Uhr Bürgerbüro der Kreisverwaltung Kusel Trierer Str. 49, 66869 Kusel Fax: 06381/424-440 E-Mail: Buergerbuero(at)kv-kus.de Unsere freundlichen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten:


Montag bis Mittwoch:
08.30 Uhr - 12.00 Uhr und
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag:
08.30 Uhr - 12.00 Uhr und
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle:
Montag bis Mittwoch:
07.15 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag:
07.15 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag:
07.15 Uhr - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag bis Mittwoch:
07.15 Uhr - 17.00 Uhr
Donnerstag:
07.15 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.15 Uhr - 12.00 Uhr

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Profilbild von Jürgen Wachowski
Autor
Jürgen Wachowski
Aktualisierung: 27.07.2022

Koordinaten

DD
49.539530, 7.398817
GMS
49°32'22.3"N 7°23'55.7"E
UTM
32U 384157 5488667
w3w 
///marsch.eulen.wiegt
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Anreise mit der Bahn, dem Auto, zu Fuß oder mit dem Rad

Barrierefreiheit

Badge Barrierefreiheit geprüft
Barrierefreiheit geprüft

  • Parkplatz für Menschen mit Behinderung
  • Stufenloser Zugang zum Gebäude/Objekt/Gelände (ggf. über Aufzug/Rampen)
  • Alle weiteren für den Gast nutzbaren Räume und Einrichtungen sind stufenlos bzw. mit einem Aufzug/einer Rampe erreichbar.
  • 90 cm Mindestbreite aller Durchgänge / Türen
  • 80 cm Mindestbreite aller Durchgänge / Türen
  • 70 cm Mindestbreite aller Durchgänge / Türen
  • WC für Menschen mit Behinderung
  • WC seitlich mit einem Rollstuhl anfahrbar
  • Klappbarer Haltegriff am WC mindestens auf der anfahrbaren Seite

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung.
  • Die Bushaltestelle "Finanzamt" ist 150 m vom Bürgerbüro entfernt.
  • Der stufenlose Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 50 m lang und hat eine maximale Längsneigung von 9 % über eine Strecke von 10 m.
  • Das Gebäude sowie alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.
  • Die Rampe auf dem Weg zum WC hat eine maximale Neigung von 10 % und eine Gesamtlänge von 3 m.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Beratungstresen ist 73 cm hoch. Es sind Kommunikationsmöglichkeiten im Sitzen vorhanden.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem WC und vor dem Waschbecken 125 cm x 180 cm;
    rechts neben dem WC 90 cm x 70 cm, links ist keine Bewegungsfläche vorhanden.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar. Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.
Prüfbericht: PDF-Report zur Barrierefreiheit für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage am Counter.
Prüfbericht: PDF-Report zur Barrierefreiheit für Hörbehinderte und Gehörlose
  • Assistenzhunde willkommen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Der Eingang ist weder visuell kontrastreich gestaltet noch durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung ist überwiegend in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
Prüfbericht: PDF-Report zur Barrierefreiheit für Sehbehinderte und Blinde

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen vorhanden.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
Prüfbericht: PDF-Report zur Barrierefreiheit für Kognitiv Beeinträchtigte
Dieser Prüfbericht wurde von Reisen für Alle erstellt.
Zertifiziert im Zeitraum: 01.10.2021 - 30.09.2024

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von Juergen Wachowski,   Zum Wohl. Die Pfalz.

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